Weder in der HeizkostenV, im GEG noch in der Energieeffizienzrichtlinie ist eine genaue Vorgabe enthalten wie die Nutzerkategorien oder der Durchschnittsnutzer für den Verbrauchsvergleich zu ermitteln sind. Hinweise dazu sind in der Begründung zur Novellierung enthalten.
Derzeit ist dies Gegenstand der Normung beim DIN.
Sinn und Zweck der Angabe der kWh-Werte im Rahmen der uVI, ist eine bessere Vergleichbarkeit des Verbrauchs der Nutzer mit Vergleichsnutzern und für eine bessere Einschätzung der Entwicklung des eigenen Verbrauchs . Daher ist es entscheidend, dass die Vergleichswerte des Vergleichsnutzers auf der gleichen Datenbasis ermittelt werden, wie die Werte des uVI-Nutzers, also der ermittelte Verbrauch in beiden Fällen auf Wärmeebene in der Wohnung oder in beiden Fällen vor der Verteilung.