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Bundesregierung stimmt Änderungsantrag zur neuen Heizkostenverordnung (HKVO) zu. (24.11.2021)
Die neue Heizkostenverordnung (HKVO)
Das Bundeskabinett hat auf seiner 161. Sitzung am 24.11.2021 dem Änderungsantrag zur neuen Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt. Am 05.11.2021 hatte der Bundesrat der Novelle der Heizkostenverordnung bereits zugestimmt. Einen Tag nach Veröffentlichung der neuen HKVO im Bundesgesetzblatt tritt diese dann in Kraft. Wir informieren Sie darüber sobald dies erfolgt ist.
Die neue HKVO: Pflichten und Fristen
- Ab Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung bis 12/2026 müssen alle Liegenschaften auf fernablesbare Messgeräte umgerüstet werden.
- Neu installierte Zähler müssen aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
- Den Mietern muss eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) zugestellt werden.
- Erhöhte Datenschutzanforderungen, u.a. einzelverschlüsselte Messgeräte
Weitere Informationen zur HKVO, der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI) und zu unseren innovativen Lösungen finden Sie hier: Info-Flyer zur Novelle der Heizkostenverordnung 2021.
Haben Sie noch Fragen zu uVI und HKVO 2021?
Ihr EAD Partner berät Sie gerne.