IdA –
Informationen in der Abrechnung

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IdA –Informationen in der Abrechnung gem. § 6a (3) der Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Was ist die IdA?

Durch eine Anpassung der Heizkostenverordnung sollen Hausbewohner weiter zum Energiesparen angeregt werden. Die IdA ist für alle Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 1. Dezember 2021 vorgeschrieben. Eigentümer sind verpflichtet, mit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zusätzlich detaillierte Informationen rund um den individuellen Energieverbrauch bereitzustellen.  Durch die transparente Gegenüberstellung des persönlichen Verbrauchs mit dem Vorjahr und mit Durchschnittsverbrauchern, sowie der Darstellung der Emissionen soll ein bewussterer Umgang mit Energie angeregt werden.

Weitere Informationen zur IdA finden Sie im Info-Flyer hier zum Download.

Welches Ziel hat die IdA?

Die IdA richtet sich an alle Personen, welche direkten Einfluss auf ihren individuellen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser haben. Das Ziel ist eine nachhaltige Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40% bis 2030 auf europaweiter Ebene und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was muss ich jetzt machen?

Gemäß der novellierten Heizkostenverordnung § 6a (3) sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, den Mietern und Eigentümern diese Verbrauchsinformationen zusätzlich zur klassischen Heizkostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Ausweisung der individuellen Verbrauchsvergleiche und der anderweitigen Angaben übernimmt die EAD auf Basis der vorhandenen Verbräuche und Daten automatisch. Sie müssen dafür nichts weiter tun.

Als Hausverwaltung oder Eigentümer benötigen wir lediglich von Ihnen zusätzlich die Angabe auf der Kostenaufstellung, ob weitere nicht erfasste, meist kostenfreie Energieträger zur Verfügung gestellt wurden. Meist könnte dies z.B. Solarenergie (Solarthermie) sein. Bei Fernwärme wird i.d.R. auch noch der CO2-Emissionsfaktor und der Primärenergiefaktor des Wärmenetzes benötigt. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer Energieabrechnung oder auf der Website des Energielieferanten. Für viele Netze halten wir diese Werte für Sie vor, oder verwenden in Ausnahmefällen entsprechende Durchschnittswerte.

Welche Inhalte umfasst die IdA?

  • Vergleich des Verbrauchs mit einem normierten Durchschnittsnutzer
  • Witterungsbereinigter Vergleich zum Vorjahr auf Grundlage von Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes
  • Informationen zum Energiemix inklusive der prozentualen Zusammensetzung und den Treibhausgasemissionen (CO2)
  • Weitere Informationen und Kontaktadressen, insbesondere zu erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen, sowie Verbraucherorganisationen, Energieagenturen, Verbraucherschlichtungsstellen, etc.

Wie sieht die IdA aus?

Das hier gezeigte Muster kann von Ihrem Dokument abweichen.

Welche Steuern, Abgaben und Zölle fallen an?

Die nachstehende Tabelle zeigt auf, welche Steuern und Abgaben auf die jeweiligen Brennstoffe zu entrichten bzw. in der IdA und den in der Kostenaufstellung aufgeführten Energiekosten enthalten sind.

BrennstoffSteuernAbgaben
Abwärme aus Prozessen (out)1. Mehrwertsteuer
Abwärme aus Prozessen (prod)1. Mehrwertsteuer
Biogas, gebäudenah1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Biogas1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Bioöl
Bioöl, gebäudenah
Braunkohle1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Erdgas H1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Erdgas L1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Erdwärme1. Stromsteuer
2. Mehrwertsteuer
1. EEG-Umlage
2. KWK-Umlage
3. Umlage nach §19 StromNEV
4. Offshore-Netzumlage
5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
6. Konzessionsabgabe
Fernwärme1. Mehrwertsteuer
Flüssiggas, Biogen1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Fernw. Heizwerk, erneuerbar1. Mehrwertsteuer
Fernw. Heizwerk, fossil1. Mehrwertsteuer
Fernw. Heizwerk, gasförmig/flüssig1. Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, erneuerbar1. Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, fossil1. Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, gasförmig/flüssig1. Mehrwertsteuer
Flüssiggas1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Förderabgaben
3. Konzessionsabgaben
Stadtgas1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Förderabgaben
3. Konzessionsabgaben
Holzhackschnitzel1. Mehrwertsteuer (7%)
Holz1. Mehrwertsteuer (7%)
Holzpellets1. Mehrwertsteuer (7%)
Kälte (Erdkälte, Umgebungskälte)1. Stromsteuer
2. Mehrwertsteuer
1. EEG-Umlage
2. KWK-Umlage
3. Umlage nach §19 StromNEV
4. Offshore-Netzumlage
5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
6. Konzessionsabgabe
Koks1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Verdrängungsstrommix für KWK
leichtes Heizöl1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
schweres Heizöl1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Verbr. von Siedlungsabfällen
Strom gebäudenah
Steinkohle1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Strom1. Stromsteuer
2. Mehrwertsteuer
1. EEG-Umlage
2. KWK-Umlage
3. Umlage nach §19 StromNEV
4. Offshore-Netzumlage
5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
6. Konzessionsabgabe

Was bedeutet „witterungsbereinigt“?

Der individuelle Verbrauch ändert sich jährlich je nach Wetterlage. In einem grundsätzlich eher milden/warmen Winter wird i.d.R. weniger geheizt als in einem kalten Winter. Der witterungsbereinigte Vorjahresverbrauch korrigiert diesen Witterungseinfluss auf Grundlage von Daten des Deutschen Wetterdienstes.

Vereinfacht gesagt lässt sich so der Verbrauch des Vorjahres mit dem aktuellen Jahr vergleichen, ohne dass das Wetter Einfluss auf die Vergleichswerte nimmt und diese verfälscht. Wenn der Verbrauch beispielsweise über mehrere Jahre hinweg konstant ist, könnte man darauf schließen, dass sich das Heizverhalten nicht verändert hat. Durch die Witterungsbereinigung wird der Energieverbrauch vergleichbar gemacht.

Wo finde ich weiterführende Informationen und Kontakte?

Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Streitbeilegungsverfahren bei Verbrauchervertrag nach §310 (3) BGB, sowie technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte erhalten Sie in nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

Welches Ziel hat die IdA?

Die IdA richtet sich an alle Personen, welche direkten Einfluss auf ihren individuellen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser haben. Das Ziel ist eine nachhaltige Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40% bis 2030 auf europaweiter Ebene und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was muss ich jetzt machen?

Gemäß der novellierten Heizkostenverordnung § 6a (3) sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, den Mietern und Eigentümern diese Verbrauchsinformationen zusätzlich zur klassischen Heizkostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Ausweisung der individuellen Verbrauchsvergleiche und der anderweitigen Angaben übernimmt die EAD auf Basis der vorhandenen Verbräuche und Daten automatisch. Sie müssen dafür nichts weiter tun.

Als Hausverwaltung oder Eigentümer benötigen wir lediglich von Ihnen zusätzlich die Angabe auf der Kostenaufstellung, ob weitere nicht erfasste, meist kostenfreie Energieträger zur Verfügung gestellt wurden. Meist könnte dies z.B. Solarenergie (Solarthermie) sein. Bei Fernwärme wird i.d.R. auch noch der CO2-Emissionsfaktor und der Primärenergiefaktor des Wärmenetzes benötigt. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer Energieabrechnung oder auf der Website des Energielieferanten. Für viele Netze halten wir diese Werte für Sie vor, oder verwenden in Ausnahmefällen entsprechende Durchschnittswerte.

Welche Inhalte umfasst die IdA?

  • Vergleich des Verbrauchs mit einem normierten Durchschnittsnutzer
  • Witterungsbereinigter Vergleich zum Vorjahr auf Grundlage von Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes
  • Informationen zum Energiemix inklusive der prozentualen Zusammensetzung und den Treibhausgasemissionen (CO2)
  • Weitere Informationen und Kontaktadressen, insbesondere zu erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen, sowie Verbraucherorganisationen, Energieagenturen, Verbraucherschlichtungsstellen, etc.

Wie sieht die IdA aus?

Das hier gezeigte Muster kann von Ihrem Dokument abweichen.

Welche Steuern, Abgaben und Zölle fallen an?

Die nachstehende Tabelle zeigt auf, welche Steuern und Abgaben auf die jeweiligen Brennstoffe zu entrichten bzw. in der IdA und den in der Kostenaufstellung aufgeführten Energiekosten enthalten sind.

BrennstoffSteuernAbgaben
Abwärme aus Prozessen (out)1. Mehrwertsteuer
Abwärme aus Prozessen (prod)1. Mehrwertsteuer
Biogas, gebäudenah1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Biogas1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Bioöl
Bioöl, gebäudenah
Braunkohle1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Erdgas H1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Erdgas L1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Erdwärme1. Stromsteuer
2. Mehrwertsteuer
1. EEG-Umlage
2. KWK-Umlage
3. Umlage nach §19 StromNEV
4. Offshore-Netzumlage
5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
6. Konzessionsabgabe
Fernwärme1. Mehrwertsteuer
Flüssiggas, Biogen1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Netzentgelt
3. Konzessionsabgaben
Fernw. Heizwerk, erneuerbar1. Mehrwertsteuer
Fernw. Heizwerk, fossil1. Mehrwertsteuer
Fernw. Heizwerk, gasförmig/flüssig1. Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, erneuerbar1. Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, fossil1. Mehrwertsteuer
Fernw. KWK, gasförmig/flüssig1. Mehrwertsteuer
Flüssiggas1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Förderabgaben
3. Konzessionsabgaben
Stadtgas1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
2. Förderabgaben
3. Konzessionsabgaben
Holzhackschnitzel1. Mehrwertsteuer (7%)
Holz1. Mehrwertsteuer (7%)
Holzpellets1. Mehrwertsteuer (7%)
Kälte (Erdkälte, Umgebungskälte)1. Stromsteuer
2. Mehrwertsteuer
1. EEG-Umlage
2. KWK-Umlage
3. Umlage nach §19 StromNEV
4. Offshore-Netzumlage
5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
6. Konzessionsabgabe
Koks1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Verdrängungsstrommix für KWK
leichtes Heizöl1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
schweres Heizöl1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Verbr. von Siedlungsabfällen
Strom gebäudenah
Steinkohle1. Energiesteuer
2. Mehrwertsteuer
1. CO2-Abgabe
Strom1. Stromsteuer
2. Mehrwertsteuer
1. EEG-Umlage
2. KWK-Umlage
3. Umlage nach §19 StromNEV
4. Offshore-Netzumlage
5. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
6. Konzessionsabgabe

Was bedeutet „witterungsbereinigt“?

Der individuelle Verbrauch ändert sich jährlich je nach Wetterlage. In einem grundsätzlich eher milden/warmen Winter wird i.d.R. weniger geheizt als in einem kalten Winter. Der witterungsbereinigte Vorjahresverbrauch korrigiert diesen Witterungseinfluss auf Grundlage von Daten des Deutschen Wetterdienstes.

Vereinfacht gesagt lässt sich so der Verbrauch des Vorjahres mit dem aktuellen Jahr vergleichen, ohne dass das Wetter Einfluss auf die Vergleichswerte nimmt und diese verfälscht. Wenn der Verbrauch beispielsweise über mehrere Jahre hinweg konstant ist, könnte man darauf schließen, dass sich das Heizverhalten nicht verändert hat. Durch die Witterungsbereinigung wird der Energieverbrauch vergleichbar gemacht.

Wo finde ich weiterführende Informationen und Kontakte?

Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Streitbeilegungsverfahren bei Verbrauchervertrag nach §310 (3) BGB, sowie technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte erhalten Sie in nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

Haben Sie noch Fragen zur IdA? Wir informieren Sie gerne!

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