1989 gegründet, war EAD Systeme der Zeit schon immer voraus. Das Unternehmen aus Stephanskirchen bei München hat sich zum Digitalisierungsspezialisten im Bereich Heizkostenabrechung für die Messung und Abrechnung des Verbrauchs von Wärme und Wasser bei Immobilien entwickelt. Mehr Transparenz und Nachhaltigkeit sowie ein maximaler Automatisierungsgrad sorgen für ein perfektes Kundenerlebnis.
EAD gestaltet die Zukunft bei der digitalen Heizkostenabrechnung auf der Grundlage von OMS (Open Metering System).
EAD ist einer der führenden Heizkostenabrechnungsdienste für
die „Digitale Heizkostenabrechnung“. Wir setzen dabei auf fortschrittlichste Technologie, höchste Kundenorientierung und Transparenz.
Unser oberstes Ziel ist es, die Digitalisierung und Automatisierung von Messdienstprozessen voranzutreiben und mit jeweils neuestem Stand der Technik zum Wohle der Kunden die eigene Führungsposition auszubauen.
Direkte Ansprechpartner & schneller Service
Top geschulte & freundliche Mitarbeiter
Ablesung über Funk & rechtssichere Abrechnung
Für EED vorbereitet & unterjährige Verbrauchsinformationenen
Modernste OMS-Messgeräte & -Funktechnik, zukunftssicher & kompatibel
Vertrauliche Daten in deutschen Rechenzentren gehostet & AES verschlüsselt
Finden Sie jetzt Ihren Partner vor Ort und vereinbaren Sie direkt ein Beratungsgespräch zu Ihrem Wunschthema.
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
Immer bestens informiert und vorbereitet. EAD verfügt über ein großes Partnernetzwerk und ist langjähriges, aktives Mitglied führender Organisationen, um den Kunden die fortschrittlichsten Technologien sowie die bestmöglichen Services und Mehrwerte zu bieten. Erfahren Sie hier, mit welchen namhaften Institutionen, Verbänden und Partnern wir zusammenzuarbeiten, um Ihnen stets ein Optimum an Qualität und Leistung bieten können.
Laut der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) wird fernauslesbare Mess- und Funktechnik in Liegenschaften ab spätestens 2027 verpflichtend. Hinzu müssen ab dem 25. Oktober 2020 erhalten Mieter mindestens zwei unterjährige Verbrauchsinformationenen pro Jahr erhalten bzw. ab 01.01.2022 monatlich.