Unterjährige
Verbrauchsinformationen (uVI)

Jetzt Pflicht!

Die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)

Jetzt Pflicht für Eigentümer und Verwalter

Als Eigentümer oder Verwalter von Immobilien mit funkfernauslesbaren Messgeräten sind Sie ab 01/2022 verpflichtet ihren Mieterinnen und Mietern die uVI monatlich zu übermitteln. Die neue Heizkostenverordnung (HKVO 2021) schreibt dies vor. Mit der HKVO 2021 wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz (EED – Energy Efficiency Directive) in nationales Recht umgesetzt.

Zielsetzung ist es, den Energieverbrauch bei Wärme und Warmwasser und somit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu vermindern. Die uVI soll zu einem sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anregen.

Weitere Infos zur uVI finden Sie hier:

Fristen und Pflichten:

  • 01.12.2021: Bei Neuausstattung und Gerätetausch dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.
  • 01.01.2022: Zustellung von unterjährigen (monatlichen) Verbrauchsinformation (uVI) an Mieterinnen und Mieter.
  • Ab 01.12.2022 bis spätestens 31.12.2031 müssen bei Neuausstattung alle Messgeräte durch ein SMGW (Smart Meter Gateway) ausgelesen werden können.
  • Bis 31.12.2026: Bereits installierte und nicht fernablesbare Messtechnik muss nachgerüstet oder ersetzt werden. Umrüstung aller Liegenschaften auf fernablesbare, interoperable und SMGW-kompatible Messgeräte.
  • Bis 2031: Anbindbarkeit aller Messgeräte an SMGW (Smart Meter Gateway) bis 2031; d.h. bis 01.12.2022 montierte fernablesbare Messtechnik muss nach dem 31.12.2031 interoperabel und SMGW-kompatibel sein.

 

DIE EAD uVI Lösung im Überblick:

Automatisierte Verbrauchserfassung

      • OMS-Funkgeräte und Gateways stellen automatisiert Messwerte bereit

Datenschutz:

      • HKVO konforme Umsetzung
      • Einzelverschlüsselung der Messgeräte

Mieterwechsel:

      • Hausverwaltung oder Eigentümer können im uVI-Portal die Mieterdaten pflegen

uVI Zustellungsoptionen:

Digital: Für registrierte Mieter im uVI Portal

      • uVI Benachrichtigung per email oder SMS an Mieter
      • Direkter Zugriff auf uVI Portal und Verbrauchsinformationen

Postalisch: Für nicht registrierte Mieter im uVI Portal

      • EAD versendet postalisch uVI an Verwalter oder direkt an Mieter.
      • Verwalter führt uVI-Download im Portal durch und versendet diese manuell an Mieter.

Datentauschschnittstelle: In Vorbereitung

      • Zukünftig wird die uVI direkt über digitale Schnittstellen (ARGE Verbrauchsdaten-API) übermittelt

Die EAD uVI Lösung – einfach, transparent und datenschutzkonform

Wir erstellen gerne für Sie die monatliche uVI in allen Funkliegenschaften mit Datensammlern bzw. Gateways entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Wir können die uVI in elektronischer Form gesammelt der Hausverwaltung oder direkt den einzelnen Bewohnern zukommen lassen. Ebenso stellen wir die uVI postalisch als Brief zu. Zur elektronischen Übermittlung verwenden wir unser neues Web-Portal. Zeitnah bieten wir Ihnen Datentauschschnittstellen zum automatisierten Abruf der uVI; so können Sie die uVI z.B. in Ihr eigenes Hausverwaltungsportal einbinden.

So erhalten Sie als Verwalter, Eigentümer und Mieter bequem die uVI:

 

      • uVI Auftragserteilung
      • Registrierung per Code auf dem EAD uVI Portal
      • Überprüfung, Aktualisierung und Freigabe der aktuellen Bewohnerdaten inkl. Mieterwechsel im Portal
      • Wahl der uVI Zustellvariante (Eigen-/Fremdversand; postalisch oder online)
      • Mieter: Anmeldung im uVI Portal; Online Zugriff auf grafisch aufbereite uVI  im uVI Portal

Haben Sie noch Fragen zur uVI?

 

Setzen Sie auf unser modernes EAD Funksystem

Das EAD Funksystem liefert Ihnen per Fernauslesung die notwendigen Daten für die unterjährige Verbrauchsinformationenen. Wir bieten damit bereits heute schon alles für eine moderne & EED-konforme Lösung.

Mit dem EAD-Onlineportal und der EAD-App-Verbrauchsinformationen erhalten unsere Kunden und Ihre Bewohner ein komfortables und innovatives Visualisierungstool an die Hand. Über neue Verbrauchsinformationenen werden Bewohner per E-Mail oder SMS sofort benachrichtigt. Mit regelmäßigen Informationen sensibilisieren Sie Bewohner für den eigenen Verbrauch und machen so Einsparpotenziale transparent.

Ihre Vorteile:

Heute schon Morgen

EED-konform

Transparentes Einsparpotenzial

Alles aus einer Hand

Co2-Reduzierung dank Fernauslesung

Unsere Referenzen
zum Thema EED

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