EAD Main-Kinzig
Ihr Partner für Ihre
digitale Heizkosten­abrechnung

Rauchwarn-melder

Rauchwarnmelder seit 2013 Vorschrift! Jetzt Angebot einholen & austauschen.

Rauchwarnmelder sind Lebensretter. Beachten Sie,  dass Rauchmelder oft mit einer Batterielaufzeit von 10 Jahren ausgestattet sind.

Zum Produkt

Willkommen bei EAD Main-Kinzig

Ihr regionaler Experte für digitale Heizkostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung. Mit umfangreicher Erfahrung im Main-Kinzig-Kreis und Umgebung stehen wir für Qualität, persönlichen Service und innovative, automatisierte Prozesse.

Maßgeschneiderte Lösungen

Sind Sie Immobilienbesitzer oder -verwalter in der Region Main-Kinzig? Wir bieten individuell zugeschnittene Lösungen für Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Unsere Expertise in automatisierten Prozessen sichert eine schnelle, genaue und transparente Abwicklung Ihrer Abrechnungen.

Mehr als nur Abrechnungen

Neben traditionellen Dienstleistungen beraten wir auch zu Energieeinsparungen, bieten Rauchwarnmelderservices und erstellen Energieausweise. Wir nutzen modernste OMS Funk-/Messtechnik und digitale Datenaustauschformate, um Ihnen eine effiziente und präzise Abrechnung zu garantieren.

Persönliche Beratung und innovative Technologie

Unsere Kunden schätzen die persönliche Beratung, die wir bieten. Als Teil der renommierten EAD Gruppe profitieren wir von fortschrittlicher Technologie, die es uns ermöglicht, Ihnen eine schnelle, korrekte und transparente Abwicklung zu bieten. Unsere digitale Mess-/Funktechnik und automatisierten Prozesse vereinfachen Ihre Abrechnungen.

Regional verankert, am Puls der Zeit

Wir sind stolz darauf, regional verankert zu sein und gleichzeitig innovative Lösungen anzubieten. Als Mitglieder verschiedener Fachverbände garantieren wir stets aktuelle, zertifizierte Qualität. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und genießen Sie die Vorteile einer professionellen Dienstleistung.

Nehmen Sie Kontakt auf

Interessieren Sie sich für eine Optimierung Ihrer Heiz- und Nebenkostenabrechnungen? Wünschen Sie eine persönliche Beratung zu unseren Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Abrechnungsprozesse zu verbessern und zu vereinfachen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Wofür interessieren Sie sich?

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Digitale Heizkosten­abrechnung

Heizkosten­abrechnung, Nebenkosten­abrechnung, Verbrauchs­analyse, Datentausch ARGE Standard, Integrierte Abrechnung

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Immobilien­dienst­leistungen

Rauchwarn­melder-Service, Energieausweis

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Technik

Messgeräte, Funktechnik & Gateways, Fernauslesung AMR, Auslesung Walk-by, Software

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Regional vor Ort

OMS Funksys­tem, EAD Portal

schnell, zuverlässig, persönlich

Funksystem

Das EAD Funksystem: Einfache, sichere und komfortable Abrechnung von Verbrauchsdaten

Mit unserem innovativen Funksystem bieten wir Ihnen eine revolutionäre Lösung für die Abrechnung von Wärme und Wasser. Profitieren Sie von maximaler Bequemlichkeit und Flexibilität, ohne Kompromisse bei der Sicherheit.

Einführung in die Technologie

Unser System nutzt die fortschrittliche OMS-Messtechnik (Open Metering System), um eine präzise und automatisierte Abrechnung Ihres Energieverbrauchs zu ermöglichen. Die Geräte, darunter elektronische Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Rauchwarnmelder sowie Gateways, verwenden die neueste AMR-Funktechnologie (Automatic Meter Reading). Diese ermöglicht die sichere und verschlüsselte Übertragung von Zählerdaten, ohne dass ein Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten notwendig ist.

Vorteile des Systems

• Automatisierte Abrechnung: Durch die Integration modernster Technologien wird die Erfassung und Abrechnung Ihres Verbrauchs von Wärme und Wasser vereinfacht.
• Hoher Komfort: Die Fernauslesung der Verbrauchsdaten erfolgt komplett drahtlos, was den Prozess für alle Beteiligten vereinfacht.
• Maximale Sicherheit: Alle Datenübertragungen sind durch modernste Verschlüsselungstechniken geschützt, um Ihre Daten sicher zu halten.
• Einfaches Gerätemanagement: Mit unserem webbasierten Management-System können Sie Ihre Geräte bequem verwalten und überwachen.

So funktioniert es

Alle unsere Geräte basieren auf dem Wireless-M-Bus Protokoll und sind im offenen OMS-Standard konzipiert. Dies gewährleistet eine reibungslose und interoperable Kommunikation zwischen verschiedenen Gerätetypen.

Beginnen Sie noch heute mit der Zukunft der Verbrauchsabrechnung!

Steigen Sie um auf unser Funksystem für eine effiziente, sichere und komfortable Abrechnung Ihrer Verbrauchsdaten. Erleben Sie, wie einfach die Verwaltung und Abrechnung von Energieverbrauch sein kann. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und Teil dieser Innovation zu werden.

1000000

Abrechnungen pro Jahr*

50000

Liegenschaften*

300

Mitarbeiter*

* EAD Gruppe

Unsere Leistungen

EAD Heizkostenabrechnungsdienst – Digitale Heizkostenabrechnung bietet Ihnen neueste OMS-Funk-Technologie, hohe Kundenorientierung und Transparenz in allen Bereichen, durch unsere zuverlässigen und motivierten Mitarbeiter vor Ort.

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Digitale Heizkosten-abrechnung

Heizkosten­abrechnung, Nebenkosten­abrechnung, Verbrauchs­analyse

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Immobiliendienst-leistungen

Rauchwarn­melder-Service, Energieausweis

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Technik

Messgeräte, Funktechnik & Gateways, Fernauslesung AMR, Auslesung Walk-by, Software

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Modulare Messdienst-leistungen

Geräte­management, Daten­management, Abrechnungs­management

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Weitere Dienstleistungen

Beratung, Verkauf, Miete, Wartung, Geräte

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Ortsbild von „EAD Main-Kinzig GmbH Energieabrechnungsdienst“
5.0
Basierend auf 12 Bewertungen
Profilbild von „Muhammed Tunguc“
Muhammed Tunguc
vor 11 Monaten
Sehr faire Preise, top Beratung, viel Erfahrung, 100% Empfehlenswert
Profilbild von „D. O.“
D. O.
vor 1 Jahr
Seit vielen Jahren arbeiten wir bereits mit der Firma EAD zusammen und schätzen die stets zuverlässige, pünktliche und professionelle Vorgehensweise. Die Zusammenarbeit verläuft reibungslos und vertrauensvoll – absolut empfehlenswert ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Profilbild von „Joachim Blau“
Joachim Blau
vor 1 Jahr
Mit dem Team von EAD Main Kinzig (Herr Dr. Göbel/Herr Wiegert) bin ich ausgesprochen zufrieden. Wo große Anbieter (ich möchte hier keine Namen nennen) mir nur völlig unverständliche Angebote und Nachfragen schickten sah sich Herr Dr. Göbel mein Haus (welches nie als Mietshaus konzipiert war - mit den entsprechenden Problemen) an und hatte für alles gute Lösungsvorschläge die auch umgesetzt werden konnten. Der Einbau der jeweiligen Meßgeräte durch meinen Heizungsmonteur bzw. durch Herrn Wiegert war problemlos.

Beide Herren sind sehr freundlich (na ja, Herrn Göbel hatte ich mal auf dem falschen Fuß erwischt) und allzeit hilfsbereit, der Telephonservice ist optimal. Auch die Abrechnung war erfreulich unkompliziert.

Ich kann EAD Main Kinzig nur empfehlen! Hier werden Sie nicht allein gelassen.
Profilbild von „Leon Franzke“
Leon Franzke
vor 2 Jahren
Ich bin sehr zufrieden mit dem Team von Herrn Wiegert. Erstklassige Beratung, kompetentes Auftreten und ein sehr gutes Preisleistungsverhältnis. Klare Empfehlung, jeder Zeit gerne wieder.
Profilbild von „Leo“
Leo
vor 2 Jahren
sehr nett und verständnisvoll.
Profilbild von „Thomas Lattenmayer“
Thomas Lattenmayer
vor 4 Jahren
Das Team von EAD Main Kinzig in Hanau ist freundlich, kundenorientiert und auch flexibel: Zählerwechsel individuell abgesprochen - problemlose Montage und echt fix! Viel besser als bei den großen Anbietern. Hätte schon längst wechseln sollen...

Nächste Schritte / Ablauf

Starten Sie mit EAD in eine effiziente Energiezukunft

Mit über 30 Jahren Erfahrung bietet EAD maßgeschneiderte Energiemanagement-Lösungen an, die Umwelt und Geldbeutel schonen. Unsere Experten beraten Sie individuell, nutzen fortschrittliche OMS-Messtechnik für transparente Datenübertragung und bieten einen umfassenden Service von der Planung bis zur Wartung. EAD steht für eine professionelle Umsetzung und faire, transparente Abrechnung, die zu Energieeinsparungen und Klimaschutz beiträgt. Entdecken Sie die Vorteile intelligenter Energielösungen mit EAD.

  • Kontaktaufnahme & Beratung

    Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um von unseren innovativen Lösungen von EAD zu profitieren. Unser Team berät Sie umfassend.

  • Objektbesichtigung

    Ein Fachexperte von EAD wird Ihr Objekt persönlich besichtigen, um die spezifischen Anforderungen und die Struktur der Liegenschaft zu analysieren.

  • Angebotserstellung

    Sie erhalten von uns ein detailliertes Angebot. Dieses beinhaltet eine klare Aufstellung der Kosten.

  • Montage und Wartung

    Unser qualifiziertes Montageteam sorgt für eine professionelle Montage und Wartung der Messgeräte und Funksysteme.

  • Abrechnung

    EAD erstellt Ihre Abrechnung, basierend auf den präzisen Verbrauchsdaten, die durch EADs fortschrittliche OMS-Funkmesstechnik erfasst wurden.

Unsere Partner

Um für Sie immer auf den neusten Stand zu sein, arbeitet EAD langjährig, aktiv in den folgenden Interessengemeinschaften mit.

Logo Best & Partner

Team

Marco Wiegert

Marco Wiegert

Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Jens Göbel

Dr. Jens Göbel

Geschäftsführender Gesellschafter
Luca Böttcher

Luca Böttcher

Kundendienst und Montage
Joshua Feldenz

Joshua Feldenz

Kundendienst und Montage
Andreas Jung

Andreas Jung

Kundendienst und Montage
Philipp Kranich

Philipp Kranich

Montagedisposition
Alexander Schmidt

Alexander Schmidt

Abrechnung
Sabine Kranich

Sabine Kranich

Abrechnung
Maxi Wiegert

Maxi Wiegert

Auftragsbearbeitung
Claudia Wiegert

Claudia Wiegert

Auftragsbearbeitung
Team der EAD Main-Kinzig GmbH vor dem Firmengebäude in Hanau
Geschäftsführung Marco Wiegert und Dr. Jens Göbel

Marco Wiegert & Dr. Jens Göbel

Geschäftsführende Gesellschafter EAD Main-Kinzig GmbH

Kontaktieren Sie uns zu Ihrem Anliegen

EAD Main-Kinzig GmbH

Steinwingertstr. 27
63457 Hanau
Tel: +49 (0) 6181-18040-0
Fax: +49 (0) 6181-18040-29
E-Mail: info@ead-mainkinzig.de
Amtsgericht: Hanau; HRB 97701
Ust-IdNr: DE339490866
Wir sind von Montag – Freitag
von 09:00-13:00 Uhr sowie Montag – Donnerstag
von 14:00-16:00 Uhr für Sie erreichbar.
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Sie haben eine Frage zu Ihrem Gerät oder suchen ein bestimmtes Formular? In unserem Bereich Infomaterial finden Sie alles, was Sie benötigen.

Fragen und Antworten rund um EAD.

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt. Alles zum Thema Ablesung, Heizkostenabrechnung, Geräte, Rauchwarnmelder und über EAD finden Sie hier.

Zur uVI:

Was ist eine uAI

Es ist eine unterjährige Abrechnungsinformation nach § 6a Abs. 1 , ähnlich einer uVI, die aber auch monatliche Kosten enthält.
Sie ist nicht näher definiert. Der Gebäudeeigentümer hat grundsätzlich die Wahl zwischen der uAI und der uVI, d.h. der unterjährigen Verbrauchsinformation. Bei der uAI handelt es sich um eine Mitteilung und keine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung. Die unterjährige Verbrauchsinformation ist nach allgemeiner Einschätzung das aussagekräftigere und kosteneffizientere Informationsinstrument.

Was ist eine IDA? (manchmal auch als AI bezeichnet)

Informationen in der Abrechnung nach § 6a Abs. 3 sind zusätzliche Informationen, die mit der Jahresabrechnung zu liefern sind. Erstmalig müssen diese Informationen in Abrechnungen enthalten sein, deren Abrechnungszeiträume nach Inkrafttreten der neuen HeizkostenV, also ab dem 01.12.2021 beginnen. Diese Informationen müssen nicht alle zwangsläufig in der Abrechnung angedruckt sein, sie können auch über das Internet, über Schnittstellen wie ein Web-Portal oder eine App zur Verfügung gestellt werden. Eine separate Benachrichtigung, dass die Daten zur Verfügung gestellt worden sind ist nicht erforderlich.

Wer muss die uVI zur Verfügung stellen?

Der Gebäudeeigenümer hat den Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser mitzuteilen. Dem Gebäudeeigentümer gleichgestellt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei Beauftragung einer Hausverwaltung wird diese Pflicht in der Regel auf die HV übertragen.
Gebäudeeigentümer bzw. Hausverwaltung kann einen Messdienst mit der Erstellung der uVI und ggfs. anderen Dienstleistungen beauftragen.

Zur Ablesung:

In welcher Reihenfolge finden die Ablesungen statt?

Die Ableser gehen i.d.R. im Haus von unten nach oben. Auf den Etagen und in den Wohnungen von links nach rechts. So findet der Ableser die Geräte schnell und muss nicht danach suchen. Die Montage der Geräte erfolgt in der selben Reihenfolge.

Ist bei Nutzerwechsel eine Selbstablesung auch möglich?

Bei einem Nutzerwechsel Bei einem Nutzerwechsel ist eine Zwischenablesung der Heizkosteenverteiler und Wasserzähler in der Wohnung Vorschrift, die auch also Selbstablesung möglich ist. Empfehlenswert ist eine gemeinsame Ablesung durch den Aus- und Einziehenden oder zusammen mit dem Hausbesitzer oder Verwalter als Zeugen (z. B. bei der Wohnungsabnahme). Das Ableseergebnis sollte schriftlich festgehalten werden.

Jahreshauptablesungen können aber vor allem bei Verdunstungsheizkostenverteilern wegen des Ampullenwechsels und dem Plombentausch nur von den Mitarbeitern des Messdienstes vorgenommen werden.

Lässt sich über die Ablesewerte von Heizkostenverteilern auf die Heizkosten schließen?

Nein, es handelt sich bei den Verbrauchseinheiten um ein so genanntes „Messhilfsverfahren“: Heizkostenverteiler zeigen den Wärmeverbrauch nicht in physikalischen Messgrößen (kWh bzw. cbm) an, sondern in dimensionslosen Anzeige- und Verbrauchswerten ohne physikalische Einheiten (Stricheinheiten oder Zahlenreihen). Auf Grundlage dieser Anzeige- und Verbrauchswerte ermitteln wir die Verbrauchsanteile der einzelnen Nutzer und somit auch Ihren Anteil am Gesamtverbrauch.

Zur Heizkosten­abrechnung:

In welchen Monaten muss geheizt werden?

Wenn es einzelnen Bewohnern zu kalt ist, wird gerne über die Heizpflicht gestritten. Grundsätzlich muss der Gebäudeeigentümer die Heizanlage während der gesamten Heizperiode in Betrieb halten. Gibt es keine mietvertragliche Vereinbarung, werden als Heizperiode die sieben Monate vom 1. Oktober bis

30. April angenommen. Die meisten Gerichte vertreten die Meinung, dass der Mieter tagsüber eine Raumtemperatur von mindestens 20 °C – auch im Sommer – erwarten darf.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Abrechnung erstellt?

Wir erstellen die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten auf der Grundlage der Heizkostenverordnung (HKVO).

Ist der Verbrauch von höher gelegenen und außenliegenden Wohnlagen höher?

Wohnungen im Dachgeschoss und Wohnungen mit überdurchschnittlich vielen Außenwänden haben zwangsläufig einen höheren Wärmeverbrauch, als Wohnungen in Mittellage. Dieser wärmetechnische Nachteil wird durch eine Abrechnung nach Verbrauch deutlich. Durch die Abrechnung mit Grundkosten (= Abrechnung nach Quadratmetern) wird dieser Nachteil zwar gemildert, völlig zu eliminieren ist er aber nicht. Es ist nicht zulässig, benachteiligte Wohnlagen durch Gutschriften im Rahmen der Heizkostenabrechnung zu entlasten.

Zu unseren Geräten:

Bei welchen Geräten ist eine Zwischenablesung bei Nutzerwechsel zu empfehlen?

Bei Wohnungswechsel sollte eine Zwischenablesung vorgenommen werden, um den Verbrauch zwischen vorigem und neuem Wohnungsnutzer aufzuteilen. Elektronische Heizkostenverteiler, Wasserzähler und Wärmezähler können bei Nutzerwechseln immer abgelesen werden. Bei Verdunstungsheizkostenverteilern ist wegen der technischen Besonderheiten dieses Gerätetyps oft von einer Zwischenablesung abzuraten und stattdessen eine Trennung nach Gradtagzahlen zu empfehlen. Bei Zwischenablesungen werden die Ampullen von Verdunstungsheizkostenverteilern nicht gewechselt, sondern nur die Verbrauchseinheiten festgestellt.

Darf man eigenmächtig Heizkörper entfernen?

Nein. Weil dabei hydraulische Probleme an der Heizanlage entstehen können, sollte immer ein Heizungsfachmann damit betraut werden. Zu bedenken ist auch, dass es einem Mieter ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt ist, Heizkörper auszubauen. Selbst ein Wohnungseigentümer benötigt dafür die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Gibt es technische Vorschriften für Heizkostenverteiler?

Technische Vorschriften zum Einbau von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip und elektronischen Heizkostenverteilern stehen in den Europäischen Normen EN 834 und EN 835. Alle in Deutschland eingesetzten Erfassungsgeräte sind gemäß den deutschen und europäischen Bestimmungen und Zulassungsnormen geprüft und nach § 5 der HKVO zugelassen.

Zum Rauchwarnmelder:

In welche Räume müssen die Rauchwarnmelder montiert werden?

Als Mindestschutz gilt es, Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren die als Rettungsweg dienen, anzubringen. Es empfiehlt sich jedoch eine optimale Ausstattung anzustreben und daher alle Räume außer Küchen und Bäder, mit Rauchwarnmeldern zu versorgen.

Ist es egal wo im Raum der Rauchwarnmelder montiert wird?

Nein. In der DIN 14676 sind die Montageorte festgelegt. Grundsätzlich gilt auch die Befestigung an der Decke. Da der Rauch nach oben steigt und sich dort sammelt. Bei besonderen Raumgeometrien (Dachschrägen, schräge Wände, Eckbereiche etc.) befinden sich die Montageregeln ebenfalls in der DIN  14676.

Müssen Treppenhäuser auch mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?

Gesetzlich besteht keine Verpflichtung zur Ausstattung von Treppenhäusern. Es wird jedoch die Empfehlung ausgesprochen, im Sinne der frühzeitigen Alarmierung, auch die Fluchtwege wie z.B. Treppenhäuser auszustatten.

Über EAD:

Wann kann ich als Mieter Fragen an EAD richten?

Allgemeine Fragen zur Verbrauchserfassung und Abrechnung beantworten wir gerne telefonisch oder schriftlich. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Abrechnung wenden Sie sich am besten direkt an ihren Vermieter bzw. Verwalter.

Was bedeutet der Name EAD?

Der eingetragene Marken- und Firmenname „EAD“ leitet sich aus Energie-Abrechnungs-Dienst ab.

Was macht EAD?

EAD ist ein deutschlandweit tätiger Energiedienstleister für private Wohnungseigentümer und Hausverwalter. An mehr als 20 Standorten sorgen wir für ein präzises, zuverlässiges und schnelles Ablesen und Abrechnen von Wärme und Wasser.

Formulare für die Selbstablesung

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Heizkostenverteiler

HKVE 201S

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Heizkostenverteiler

QUNDIS Q caloric 5.5

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Wärmemengenzähler

Engelmann SensoStar

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Wasserzähler

QUNDIS Q water 5.5

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