EAD Region Stuttgart
Ihr Partner für Ihre
digitale Heizkosten­abrechnung

Rauchwarn-melder

Rauchwarnmelder seit 2013 Vorschrift! Jetzt Angebot einholen & austauschen.

Rauchwarnmelder sind Lebensretter. Beachten Sie,  dass Rauchmelder oft mit einer Batterielaufzeit von 10 Jahren ausgestattet sind.

Zum Produkt

Willkommen bei EAD Region Stuttgart

Ihr regionaler Experte für digitale Heizkostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung. Mit umfangreicher Erfahrung in Stuttgart und Umgebung stehen wir für Qualität, persönlichen Service und innovative, automatisierte Prozesse.

Maßgeschneiderte Lösungen

Sind Sie Immobilienbesitzer oder -verwalter in der Region Stuttgart? Wir bieten individuell zugeschnittene Lösungen für Ihre Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Unsere Expertise in automatisierten Prozessen sichert eine schnelle, genaue und transparente Abwicklung Ihrer Abrechnungen.

Mehr als nur Abrechnungen

Neben traditionellen Dienstleistungen beraten wir auch zu Energieeinsparungen, bieten Rauchwarnmelderservices und erstellen Energieausweise. Wir nutzen modernste OMS Funk-/Messtechnik und digitale Datenaustauschformate, um Ihnen eine effiziente und präzise Abrechnung zu garantieren.

Persönliche Beratung und innovative Technologie

Unsere Kunden schätzen die persönliche Beratung, die wir bieten. Als Teil der renommierten EAD Gruppe profitieren wir von fortschrittlicher Technologie, die es uns ermöglicht, Ihnen eine schnelle, korrekte und transparente Abwicklung zu bieten. Unsere digitale Mess-/Funktechnik und automatisierten Prozesse vereinfachen Ihre Abrechnungen.

Regional verankert, am Puls der Zeit

Wir sind stolz darauf, regional verankert zu sein und gleichzeitig innovative Lösungen anzubieten. Als Mitglieder verschiedener Fachverbände garantieren wir stets aktuelle, zertifizierte Qualität. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und genießen Sie die Vorteile einer professionellen Dienstleistung.

Nehmen Sie Kontakt auf

Interessieren Sie sich für eine Optimierung Ihrer Heiz- und Nebenkostenabrechnungen? Wünschen Sie eine persönliche Beratung zu unseren Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Abrechnungsprozesse zu verbessern und zu vereinfachen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Wofür interessieren Sie sich?

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Digitale Heizkosten­abrechnung

Heizkosten­abrechnung, Nebenkosten­abrechnung, Verbrauchs­analyse, Datentausch ARGE Standard, Integrierte Abrechnung

Mehr erfahren
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Immobilien­dienst­leistungen

Rauchwarn­melder-Service, Energieausweis, Trink­wasser­analyse/ Legionellen

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Technik

Messgeräte, Funktechnik & Gateways, Fernauslesung AMR, Auslesung Walk-by, Software

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Regional vor Ort

OMS Funksys­tem, EAD Portal

schnell, zuverlässig, persönlich

Funksystem

Das EAD Funksystem: Einfache, sichere und komfortable Abrechnung von Verbrauchsdaten

Mit unserem innovativen Funksystem bieten wir Ihnen eine revolutionäre Lösung für die Abrechnung von Wärme und Wasser. Profitieren Sie von maximaler Bequemlichkeit und Flexibilität, ohne Kompromisse bei der Sicherheit.

Einführung in die Technologie

Unser System nutzt die fortschrittliche OMS-Messtechnik (Open Metering System), um eine präzise und automatisierte Abrechnung Ihres Energieverbrauchs zu ermöglichen. Die Geräte, darunter elektronische Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Rauchwarnmelder sowie Gateways, verwenden die neueste AMR-Funktechnologie (Automatic Meter Reading). Diese ermöglicht die sichere und verschlüsselte Übertragung von Zählerdaten, ohne dass ein Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten notwendig ist.

Vorteile des Systems

Automatisierte Abrechnung: Durch die Integration modernster Technologien wird die Erfassung und Abrechnung Ihres Verbrauchs von Wärme und Wasser vereinfacht.
Hoher Komfort: Die Fernauslesung der Verbrauchsdaten erfolgt komplett drahtlos, was den Prozess für alle Beteiligten vereinfacht.
Maximale Sicherheit: Alle Datenübertragungen sind durch modernste Verschlüsselungstechniken geschützt, um Ihre Daten sicher zu halten.
Einfaches Gerätemanagement: Mit unserem webbasierten Management-System können Sie Ihre Geräte bequem verwalten und überwachen.

So funktioniert es

Alle unsere Geräte basieren auf dem Wireless-M-Bus Protokoll und sind im offenen OMS-Standard konzipiert. Dies gewährleistet eine reibungslose und interoperable Kommunikation zwischen verschiedenen Gerätetypen.

Beginnen Sie noch heute mit der Zukunft der Verbrauchsabrechnung!

Steigen Sie um auf unser Funksystem für eine effiziente, sichere und komfortable Abrechnung Ihrer Verbrauchsdaten. Erleben Sie, wie einfach die Verwaltung und Abrechnung von Energieverbrauch sein kann. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und Teil dieser Innovation zu werden.

1000000

Abrechnungen pro Jahr*

50000

Liegenschaften*

300

Mitarbeiter*

* EAD Gruppe

Unsere Leistungen

EAD Heizkostenabrechnungsdienst – Digitale Heizkostenabrechnung bietet Ihnen neueste OMS-Funk-Technologie, hohe Kundenorientierung und Transparenz in allen Bereichen, durch unsere zuverlässigen und motivierten Mitarbeiter vor Ort.

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Digitale Heizkosten-abrechnung

Heizkosten­abrechnung, Nebenkosten­abrechnung, Verbrauchs­analyse

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Immobiliendienst-leistungen

Rauchwarn­melder-Service, Energieausweis, Trink­wasser­analyse/ Legionellen

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Technik

Messgeräte, Funktechnik & Gateways, Fernauslesung AMR, Auslesung Walk-by, Software

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Modulare Messdienst-leistungen

Geräte­management, Daten­management, Abrechnungs­management

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Weitere Dienstleistungen

Beratung, Verkauf, Miete, Wartung, Geräte

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Erfahrungen zufriedener Kunden

Mit mehr als 30 Jahren Marktpräsenz steht EAD als Ihr zuverlässiger Partner für individuelle Immobilienlösungen bereit. Unser umfangreiches Fachwissen gepaart mit modernster Technologie und erstklassigem Service ermöglicht es uns, Sie in allen Phasen Ihrer Projekte zu unterstützen – von einfacheren Vorhaben bis zu umfangreichen, mehrjährigen Entwicklungen. Setzen Sie auf EAD, um herausragende Ergebnisse für Verwalter, Eigentümer, Mieter und die Umwelt zu erzielen.

Aktuelles

Hier finden Sie alle aktuellen Meldungen rund um EAD. Tipps, rechtliche Verordnungen oder Innovationen im Bereich Heizkostenabrechnung.

So haben Sie immer alles Wichtige auf
einen Blick. EAD Heizkostenabrechnungsdienst – Digitale Heizkostenabrechnung

Nächste Schritte / Ablauf

Starten Sie mit EAD in eine effiziente Energiezukunft

Mit über 30 Jahren Erfahrung bietet EAD maßgeschneiderte Energiemanagement-Lösungen an, die Umwelt und Geldbeutel schonen. Unsere Experten beraten Sie individuell, nutzen fortschrittliche OMS-Messtechnik für transparente Datenübertragung und bieten einen umfassenden Service von der Planung bis zur Wartung. EAD steht für eine professionelle Umsetzung und faire, transparente Abrechnung, die zu Energieeinsparungen und Klimaschutz beiträgt. Entdecken Sie die Vorteile intelligenter Energielösungen mit EAD.

  • Kontaktaufnahme & Beratung

    Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um von unseren innovativen Lösungen von EAD zu profitieren. Unser Team berät Sie umfassend.

  • Objektbesichtigung

    Ein Fachexperte von EAD wird Ihr Objekt persönlich besichtigen, um die spezifischen Anforderungen und die Struktur der Liegenschaft zu analysieren.

  • Angebotserstellung

    Sie erhalten von uns ein detailliertes Angebot. Dieses beinhaltet eine klare Aufstellung der Kosten.

  • Montage und Wartung

    Unser qualifiziertes Montageteam sorgt für eine professionelle Montage und Wartung der Messgeräte und Funksysteme.

  • Abrechnung

    EAD erstellt Ihre Abrechnung, basierend auf den präzisen Verbrauchsdaten, die durch EADs fortschrittliche OMS-Funkmesstechnik erfasst wurden.

Unsere Partner

Um für Sie immer auf den neusten Stand zu sein, arbeitet EAD langjährig, aktiv in den folgenden Interessengemeinschaften mit.

Team

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Michel Kühne

Geschäftsführer, Vertrieb
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Ibrahim Aydin

Kundendienst, Monteur
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Stefanie Kühne

Buchhaltung
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Jale Özen

Abrechnung und Stammdaten
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Jutta Pallmann

Vertragswesen und Stammdaten
Michel Kühne

Michel Kühne

Geschäftsführer EAD Stuttgart

Kontaktieren Sie uns zu Ihrem Anliegen

EAD Region Stuttgart GmbH

Julius-Moser-Str. 13
75179 Pforzheim
Tel: +49 (0) 07231 – 16622-0
Fax: +49 (0) 07231-16622-99
E-Mail: info@ead-stuttgart.de
Amtsgericht Mannheim HRB 736057
UST.IdNr.: DE309756729
Geschäftsführer: Michel Kühne, D. Mees
Wir sind von Montag – Donnerstag
von 08:00-17:00 Uhr und Freitags von 08:00-12:00 Uhr für Sie erreichbar.
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Sie helfen uns dabei Spam zu vermeiden.

Sie haben eine Frage zu Ihrem Gerät oder suchen ein bestimmtes Formular? In unserem Bereich Infomaterial finden Sie alles, was Sie benötigen.

Wir suchen Sie für unser Team in Stuttgart

Bei EAD Stuttgart sind wir auf der Suche nach engagierten Talenten, die mit uns die Zukunft gestalten möchten. Als führendes Unternehmen im Bereich der intelligenten Energiemanagement- und Abrechnungslösungen bieten wir nicht nur eine Arbeit, sondern eine Mission: Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Immobilien zu verbessern.

In Stuttgart erwartet Sie ein dynamisches Team, das Innovation und Servicequalität an erste Stelle setzt. Wir glauben an die Entwicklung unserer Mitarbeiter und bieten vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterbildung.

Wenn Sie bereit sind, in einem zukunftsorientierten Unternehmen zu arbeiten und Ihre Karriere auf das nächste Level zu heben, dann bewerben Sie sich bei uns. EAD bietet Ihnen die Plattform, Ihre Ideen einzubringen und echte Veränderungen zu bewirken.

Ihre Vorteile bei uns:

  • Spannende Projekte in einem zukunftsweisenden Markt
  • Ein unterstützendes Team und eine offene Unternehmenskultur
  • Persönliche und professionelle Entwicklungsmöglichkeiten

Bewerben Sie sich jetzt und werden Teil unserer Erfolgsgeschichte in Stuttgart.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie vielleicht bald als neues Mitglied unseres Teams begrüßen zu dürfen!

Fragen und Antworten rund um EAD.

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt. Alles zum Thema Ablesung, Heizkostenabrechnung, Geräte, Rauchwarnmelder und über EAD finden Sie hier.

Zur uVI:

Was ist eine uAI

Es ist eine unterjährige Abrechnungsinformation nach § 6a Abs. 1 , ähnlich einer uVI, die aber auch monatliche Kosten enthält.
Sie ist nicht näher definiert. Der Gebäudeeigentümer hat grundsätzlich die Wahl zwischen der uAI und der uVI, d.h. der unterjährigen Verbrauchsinformation. Bei der uAI handelt es sich um eine Mitteilung und keine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung. Die unterjährige Verbrauchsinformation ist nach allgemeiner Einschätzung das aussagekräftigere und kosteneffizientere Informationsinstrument.

Was ist eine IDA? (manchmal auch als AI bezeichnet)

Informationen in der Abrechnung nach § 6a Abs. 3 sind zusätzliche Informationen, die mit der Jahresabrechnung zu liefern sind. Erstmalig müssen diese Informationen in Abrechnungen enthalten sein, deren Abrechnungszeiträume nach Inkrafttreten der neuen HeizkostenV, also ab dem 01.12.2021 beginnen. Diese Informationen müssen nicht alle zwangsläufig in der Abrechnung angedruckt sein, sie können auch über das Internet, über Schnittstellen wie ein Web-Portal oder eine App zur Verfügung gestellt werden. Eine separate Benachrichtigung, dass die Daten zur Verfügung gestellt worden sind ist nicht erforderlich.

Wer muss die uVI zur Verfügung stellen?

Der Gebäudeeigenümer hat den Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser mitzuteilen. Dem Gebäudeeigentümer gleichgestellt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei Beauftragung einer Hausverwaltung wird diese Pflicht in der Regel auf die HV übertragen.
Gebäudeeigentümer bzw. Hausverwaltung kann einen Messdienst mit der Erstellung der uVI und ggfs. anderen Dienstleistungen beauftragen.

Zur Ablesung:

In welcher Reihenfolge finden die Ablesungen statt?

Die Ableser gehen i.d.R. im Haus von unten nach oben. Auf den Etagen und in den Wohnungen von links nach rechts. So findet der Ableser die Geräte schnell und muss nicht danach suchen. Die Montage der Geräte erfolgt in der selben Reihenfolge.

Ist bei Nutzerwechsel eine Selbstablesung auch möglich?

Bei einem Nutzerwechsel Bei einem Nutzerwechsel ist eine Zwischenablesung der Heizkosteenverteiler und Wasserzähler in der Wohnung Vorschrift, die auch also Selbstablesung möglich ist. Empfehlenswert ist eine gemeinsame Ablesung durch den Aus- und Einziehenden oder zusammen mit dem Hausbesitzer oder Verwalter als Zeugen (z. B. bei der Wohnungsabnahme). Das Ableseergebnis sollte schriftlich festgehalten werden.

Jahreshauptablesungen können aber vor allem bei Verdunstungsheizkostenverteilern wegen des Ampullenwechsels und dem Plombentausch nur von den Mitarbeitern des Messdienstes vorgenommen werden.

Lässt sich über die Ablesewerte von Heizkostenverteilern auf die Heizkosten schließen?

Nein, es handelt sich bei den Verbrauchseinheiten um ein so genanntes „Messhilfsverfahren“: Heizkostenverteiler zeigen den Wärmeverbrauch nicht in physikalischen Messgrößen (kWh bzw. cbm) an, sondern in dimensionslosen Anzeige- und Verbrauchswerten ohne physikalische Einheiten (Stricheinheiten oder Zahlenreihen). Auf Grundlage dieser Anzeige- und Verbrauchswerte ermitteln wir die Verbrauchsanteile der einzelnen Nutzer und somit auch Ihren Anteil am Gesamtverbrauch.

Zur Heizkosten­abrechnung:

In welchen Monaten muss geheizt werden?

Wenn es einzelnen Bewohnern zu kalt ist, wird gerne über die Heizpflicht gestritten. Grundsätzlich muss der Gebäudeeigentümer die Heizanlage während der gesamten Heizperiode in Betrieb halten. Gibt es keine mietvertragliche Vereinbarung, werden als Heizperiode die sieben Monate vom 1. Oktober bis

30. April angenommen. Die meisten Gerichte vertreten die Meinung, dass der Mieter tagsüber eine Raumtemperatur von mindestens 20 °C – auch im Sommer – erwarten darf.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Abrechnung erstellt?

Wir erstellen die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten auf der Grundlage der Heizkostenverordnung (HKVO).

Ist der Verbrauch von höher gelegenen und außenliegenden Wohnlagen höher?

Wohnungen im Dachgeschoss und Wohnungen mit überdurchschnittlich vielen Außenwänden haben zwangsläufig einen höheren Wärmeverbrauch, als Wohnungen in Mittellage. Dieser wärmetechnische Nachteil wird durch eine Abrechnung nach Verbrauch deutlich. Durch die Abrechnung mit Grundkosten (= Abrechnung nach Quadratmetern) wird dieser Nachteil zwar gemildert, völlig zu eliminieren ist er aber nicht. Es ist nicht zulässig, benachteiligte Wohnlagen durch Gutschriften im Rahmen der Heizkostenabrechnung zu entlasten.

Zu unseren Geräten:

Bei welchen Geräten ist eine Zwischenablesung bei Nutzerwechsel zu empfehlen?

Bei Wohnungswechsel sollte eine Zwischenablesung vorgenommen werden, um den Verbrauch zwischen vorigem und neuem Wohnungsnutzer aufzuteilen. Elektronische Heizkostenverteiler, Wasserzähler und Wärmezähler können bei Nutzerwechseln immer abgelesen werden. Bei Verdunstungsheizkostenverteilern ist wegen der technischen Besonderheiten dieses Gerätetyps oft von einer Zwischenablesung abzuraten und stattdessen eine Trennung nach Gradtagzahlen zu empfehlen. Bei Zwischenablesungen werden die Ampullen von Verdunstungsheizkostenverteilern nicht gewechselt, sondern nur die Verbrauchseinheiten festgestellt.

Darf man eigenmächtig Heizkörper entfernen?

Nein. Weil dabei hydraulische Probleme an der Heizanlage entstehen können, sollte immer ein Heizungsfachmann damit betraut werden. Zu bedenken ist auch, dass es einem Mieter ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt ist, Heizkörper auszubauen. Selbst ein Wohnungseigentümer benötigt dafür die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Gibt es technische Vorschriften für Heizkostenverteiler?

Technische Vorschriften zum Einbau von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip und elektronischen Heizkostenverteilern stehen in den Europäischen Normen EN 834 und EN 835. Alle in Deutschland eingesetzten Erfassungsgeräte sind gemäß den deutschen und europäischen Bestimmungen und Zulassungsnormen geprüft und nach § 5 der HKVO zugelassen.

Zum Rauchwarnmelder:

In welche Räume müssen die Rauchwarnmelder montiert werden?

Als Mindestschutz gilt es, Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren die als Rettungsweg dienen, anzubringen. Es empfiehlt sich jedoch eine optimale Ausstattung anzustreben und daher alle Räume außer Küchen und Bäder, mit Rauchwarnmeldern zu versorgen.

Ist es egal wo im Raum der Rauchwarnmelder montiert wird?

Nein. In der DIN 14676 sind die Montageorte festgelegt. Grundsätzlich gilt auch die Befestigung an der Decke. Da der Rauch nach oben steigt und sich dort sammelt. Bei besonderen Raumgeometrien (Dachschrägen, schräge Wände, Eckbereiche etc.) befinden sich die Montageregeln ebenfalls in der DIN  14676.

Müssen Treppenhäuser auch mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?

Gesetzlich besteht keine Verpflichtung zur Ausstattung von Treppenhäusern. Es wird jedoch die Empfehlung ausgesprochen, im Sinne der frühzeitigen Alarmierung, auch die Fluchtwege wie z.B. Treppenhäuser auszustatten.

Über EAD:

Wann kann ich als Mieter Fragen an EAD richten?

Allgemeine Fragen zur Verbrauchserfassung und Abrechnung beantworten wir gerne telefonisch oder schriftlich. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Abrechnung wenden Sie sich am besten direkt an ihren Vermieter bzw. Verwalter.

Was bedeutet der Name EAD?

Der eingetragene Marken- und Firmenname „EAD“ leitet sich aus Energie-Abrechnungs-Dienst ab.

Was macht EAD?

EAD ist ein deutschlandweit tätiger Energiedienstleister für private Wohnungseigentümer und Hausverwalter. An mehr als 20 Standorten sorgen wir für ein präzises, zuverlässiges und schnelles Ablesen und Abrechnen von Wärme und Wasser.

Formulare für die Selbstablesung

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Heizkostenverteiler

HKVE 201S

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Heizkostenverteiler

QUNDIS Q caloric 5.5

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Wärmemengenzähler

Engelmann SensoStar

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Wasserzähler

QUNDIS Q water 5.5

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