Nein. Es wird nur eine uVI für den Nutzer ohne Vergleich erstellt.
Bei einem Mieterwechsel (ohne Eigentümerwechsel) ist kein Vergleich nach § 6a Abs. 2 Nr. 2 HeizkV vorzunehmen, denn es kommt nur auf den Verbrauch „desselben“ Nutzers an – und nicht auf einen Vergleich unterschiedlicher Nutzer für den Eigentümer.