Bei elektronischen Messgeräten sorgt die Stichtagsablesung für einen einheitlichen Ablesezeitpunkt im ganzen Gebäude. Zu einem definierten Datum – beispielsweise dem 31. Dezember jeden Jahres um 0:00Uhr – schreiben die Messgeräte den aktuellen Zählerstand in einen Vorjahresspeicher und beginnen mit einer neuen Zählung für das nächste Abrechnungsjahr. Damit kann der Verbrauchswert auch noch Monate später festgestellt und nachkontrolliert werden.