Früher wurden zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs meist Warmwasserkostenverteiler nach dem Verdunstungs- oder Destillationsprinzip eingesetzt. Warmwasserkostenverteiler lassen im Laufe der Jahre an Genauigkeit deutlich nach. Die Heizkostenverordnung hat aus diesem Grund die Neuinstallation und Reparatur solcher Geräte seit 1989 untersagt. Der Bestandsschutz dieser Geräte lief zum 31.12.2013 ab. Das bedeutet, auch die noch vorhandenen Warmwasserkostenverteiler dürfen nicht mehr zur Abrechnung herangezogen werden.