Anmeldungen zur Ablesung der Messgeräte erfolgen in der Regel durch Aushang im Objekt und/oder durch Postkartenbenachrichtigungen. Der Richtwert für den Anmeldezeitraum liegt bei mindestens zehn Tagen vorher. Der Ableser muss in die Wohnung gelassen werden. (Landgericht Köln 1S 81/88) Bei Funkablesungen entfällt die Terminanmeldung für die Ablesung.