Neu: Rauchwarnmelder per Funk auslesen: Ferninspektion DIN 14676-1
Rauchwarnmelder per Funk auslesen: Ferninspektion
Rauchwarnmelder sollten heute zum Standard in jeder Wohnung gehören. Sie sollen bei Gefahr zuverlässig Alarm schlagen. Dazu muss ihre Funktionsbereitschaft in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Eine Vor-Ort Sichtprüfung ist mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Ebenso sind die Terminvereinbarung und der Zutritt zur Wohnung oft schwierig.
Mit Hilfe von Rauchwarnmeldern zur Funkauslesung werden Statusmeldungen über den Betriebszustand des Melders an eine Empfangseinheit übermittelt. Ein Betreten der Wohnung zu Inspektionszwecken kann so häufig vermieden werden.
NEU: Rauchwarnmelder Anwendungsnorm DIN 14676
Die seit 2012 geltende Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 wurde überarbeitet. Bei Wohngebäuden setzten die Besitzer bzw. Verwalter bei der Rauchmelderwartung auf Ferninspektion. Jetzt wurde erstmals die Ferninspektion von Rauchwarnmeldern auf eine normative Grundlage gestellt. In der überarbeiteten und geplanten Neufassung der Anwendungsnorm DIN 14676-1 wurden drei Inspektionsverfahren definiert. Die Neufassung wurde im vierten Quartal 2018 veröffentlicht.
Inspektionsverfahren A: Rauchwarnmelder (Einzelmelder) mit Verfahren A müssen vor Ort geprüft werden. Sie verfügen über keine Funktionen für eine Ferninspektion.
Inspektionsverfahren B: Rauchwarnmelder (Teil-Ferninspektion) mit Verfahren B überprüfen selbstständig und wiederkehrend mindestens Energieversorgung, Rauchsensorik und Demontage. Bei den Typ-B-Geräten müssen Warnsignale, Raucheintrittsöffnung und Melder-Umgebung vor Ort oder aus der Ferne inspiziert werden.
Inspektionsverfahren C: Rauchwarnmelder mit Verfahren C (Melder mit kompletter Ferninspektion) eignen sich für eine komplette Ferninspektion. Sie überprüfen zusätzlich die Warnsignale, Raucheintrittsöffnungen und die Melder-Umgebung selbstständig und melden den Status mindestens alle 12 Monate.
Der Status der Geräte ist mindestens alle 12 + 6 Monate auszulesen und an die inspektionsverantwortliche Stelle zu übertragen.
Fazit:
Mit den neu definierten Inspektionsverfahren „Teilferninspektion (B)“ und „komplette Ferninspektion (C)“ und unter Einhaltung der „Anforderungen an eine technische Einrichtung zur Ferninspektion“ können Sie ihren Kunden maßgeschneiderte, normenkonforme Leistungen anbieten. Für den sicheren Einsatz ist bei der Verwendung von Rauchwarnmeldern, die für die Fernwartung geeignet sind, eine Vollausstattung der gesamten Wohnung dringend zu empfehlen. Das erhöht die Sicherheit der Bewohner und erspart zusätzlichen Aufwand bei einer späteren Umnutzung der Räume. Auch die Mitwirkung der Mieter ist entscheidend, weil sich keine Gegenstände im Radius von 50cm um den Rauchwarnmelder herum befinden dürfen und die Raucheindringöffnungen der Melder dauerhaft frei bleiben müssen.
Haben Sie noch Fragen? EAD berät Sie gerne ausführlich über die Einsatzmöglichkeiten der neuen fernauslesbaren Rauchwarnmelder.
Quelle Titelbild: Adobe Stock/Jamrooferpix