Bundesrat stimmt Novelle der Heizkostenverordnung zu. (11.11.2021)

                                                                     © Bundesrat | Sascha Radke

Novelle der Heizkostenverordnung – Was bedeutet das für Sie als Vermieter, Verwalter und Mieter?

 

Der Bundesrat hat der Novelle der Heizkostenverordnung unter bestimmten Maßgaben zugestimmt. Hintergrund der Novelle der Heizkostenverordnung sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz.

Die Zustimmung hat der Bundesrat, neben einer redaktionellen Änderung, unter der Maßgabe erteilt, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird. Ziel ist es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden. Der Evaluationsbericht soll spätestens am 31.08.2025 veröffentlicht werden.

Die Heizkosten-Novelle erfordert noch einen Beschluss des Bundeskabinetts und der sich daran anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Erst dann tritt die Heizkosten-Novelle in Kraft.

Was ändert sich für Sie durch die Novelle der Heizkostenverordnung?

 

  • Ab Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung bis 12/2026 müssen alle Liegenschaften auf fernablesbare Messgeräte umgerüstet werden.
  • Neu installierte Zähler müssen aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
  • Den Mietern muss eine unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) zugestellt werden.
  • Erhöhte Datenschutzanforderungen, u.a. einzelverschlüsselte Messgeräte

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Erfahren Sie mehr hierzu in unserem Info-Flyer zur Novelle der Heizkostenverordnung 2021.

Haben Fragen zur neuen Heizkostenverordnung 2021 und den damit verbundenen Themen:

 

  • unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)
  • Abrechnungsinformation
  • fernablesbare Messgeräte
  • Einzelverschlüsselung
  • Auslesung per Gateway

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