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Novellierte Mess- und Eichverordnung (MessEV) ist in Kraft getreten (04.11.2021)
Novellierte Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Die Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) wurde im Bundesgesetzblatt am 03.11.2021 veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Die Novellierte MessEV enthält Regelungen zur Vereinheitlichung der Eichfristen für Wärmezähler, Kalt- und Warmwasserzähler. Die Eichfrist für Wärmezähler und Warmwasserzähler wurde von bisher 5 Jahre auf nun 6 Jahre angehoben und ist nun für alle Zähler gleich. Dies gilt auch rückwirkend, für alle bereits verbauten Geräte. Die Harmonisierung der Eichfristen entlastet auch Verbraucher.