Energieeinspar-Verordnung (EnSikuMaV) – Informationspflicht für Wohnungseigentümer
EAD bietet digitale Lösung zur Erfüllung der Informationspflicht für Eigentümer und Verwalter an:
Am 1. September 2022 trat für die Dauer von 6 Monaten die neue Energieeinspar-Verordnung unter der Bezeichnung, Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV zur Sicherung der Energieversorgung in Kraft. Wohnungseigentümer müssen deren Nutzern/Mietern bis 31.10.2022 über deren Energieverbrauch, Energiekosten und Preissteigerungen informieren. Ebenso müssen diese Informationen auch Kostenprognosen und Einsparpotentiale beinhalten. Betroffen sind Eigentümer von Wohngebäuden mit leitungsgebundenem Gas oder Wärme und mit mindestens zehn Wohneinheiten.
Die Bereitstellung der Informationen stellt jedoch Wohnungseigentümer und Verwalter vor die Herausforderung, die von Gas- und Wärmelieferanten gelieferten Daten aufzubereiten und zu prognostizieren.
EAD bietet hierfür eine digitale Lösung an, um der geforderten Informationspflicht für Wohnungseigentümer an deren Nutzer nachzukommen. Mit wenigen Clicks sind Nutzer einfach zu informieren.
Die EAD Lösung zeigt übersichtlich den Energieverbrauch mit den Energiekosten der letzten Abrechnungsperiode, die voraussichtlichen zukünftigen Energiekosten mit vergleichbarer Abrechnungsperiode, sowie das Einsparpotential für die jeweilige Wohneinheit bei einer Temperaturreduktion von 1 C°.
Die EAD Lösung spart Zeit, reduziert Kosten, hilft Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Haben Sie Fragen zur EAD Lösung, Energieeinspar-Verordnung (EnSikuMaV)?
Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie hierzu einfach Ihren EAD Partner an.