Die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)

uVI Pflicht für Eigentümer und Verwalter

Als Eigentümer oder Verwalter von Immobilien mit funkfernauslesbaren Messgeräten sind Sie ab 01/2022 verpflichtet ihren Mieterinnen und Mietern die uVI monatlich zu übermitteln. Die neue Heizkostenverordnung (HKVO 2021) schreibt dies vor. Mit der HKVO 2021 wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz (EED – Energy Efficiency Directive) in nationales Recht umgesetzt.

Zielsetzung ist es, den Energieverbrauch bei Wärme und Warmwasser und somit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu vermindern. Die uVI soll zu einem sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anregen.

Mehr Infos zur uVI finden Sie auf auf unserer Webseite.

Die EAD uVI Lösung – einfach, transparent und datenschutzkonform

Wir erstellen gerne für Sie die monatliche uVI in allen Funkliegenschaften mit Datensammlern bzw. Gateways entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Wir können die uVI in elektronischer Form gesammelt der Hausverwaltung oder direkt den einzelnen Bewohnern zukommen lassen. Ebenso stellen wir die uVI postalisch als Brief zu. Zur elektronischen Übermittlung verwenden wir unser neues Web-Portal. Zeitnah bieten wir Ihnen Datentauschschnittstellen zum automatisierten Abruf der uVI; so können Sie die uVI z.B. in Ihr eigenes Hausverwaltungsportal einbinden.

 

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Mehr Infos zur uVI finden Sie auf unserer Webseite.

Ihr EAD Partner vor Ort berät Sie gerne.