Ja, die WEG ist dem Gebäudeeigentümer gleichzusetzen. Laut § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizkostenV sind die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Verhältnis zum Wohnungseigentümer, bei Vermietung einer oder mehrerer Eigentumswohnungen der Wohnungseigentümer im Verhältnis zum Mieter gleichgestellt.
Daraus folgt, dass die WEG für alle Wohnungen eine uVI zu liefern hat, sowohl für vermietete Wohnungen als auch für von Eigentümern selbst genutzte Wohnungen.