1. ab dem 01.12.2021 Einbau nur noch fernablesbarer Geräte
2. ab dem 01.12.2022 Einbau nur noch fernauslesbarer Geräte (interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig (SMGW))
3. bis zum 31.12.2026 Auslaufen der Um- und Nachrüstpflicht für nicht fernablesbare Geräte nach Nr. 1
4. ab dem 31.12.2031 Auslaufen der Um- und Nachrüstpflicht für bis zum 01.12.2022 installierter, nicht interoperabler und SMGW-fähiger Geräte.