Es besteht die Pflicht für den Vermieter monatlich eine uVI zur Verfügung zu stellen. Die Wirtschaftlichkeit ist im Rahmen der günstigsten verfügbaren Lösung zu beurteilen, die gegebenenfalls durch erhöhte Automatisierung aufgrund Einsatzes eines Gateways erreicht wird. Der Vermieter kann sich auf Dauer nicht auf die Positon zurückziehen, dass eine monatliche Anfahrt unwirtschaftlich ist, wenn der Einsatz von Fernablesung über ein Gateway die Wirtschaftlichkeit herstellen würde. Eine Einzelfallprüfung ist gegebenenfalls erforderlich.

Eine „Hochrüstung“ auf fernablesbare Geräte kann bis 31.12.2026 im Rahmen der Regeltäusche erfolgen.

Ziel der uVI ist die weitere Reduzierung des Energieverbrauches. Monatliche Anfahrten stehen dem entgegen. Durch die Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen geht man von einem zusätzlichen Einsparpotenzial von 7% bis 12% aus. Dies ist theoretisch die Grenze der Wirtschaftlichkeit der jährlichen uVI-Kosten.