Die Übergangszeit für eine Umrüstung der Ausstattung auf fernablesbare Geräte endet am 31.12.2026. Danach dürfen nur noch fernablesbare Geräte im Einsatz sein. Bis dann kann die Umrüstung kosten- und umwelteffizient im Rahmen anstehender Regeltäusche durchgeführt werden.