Es handelt sich hier um die sogenannte Sommeranzeige bei elektronischen Heizkostenverteilern, eine technisch bedingte Systemeigenschaft dieser Geräte. Der Zählfortschritt beginnt immer ab einer Heizkörpertemperatur von rund 30 Grad. Das ist erforderlich, damit gerade in Übergangszeiten auch geringe Heizungsverbräuche zuverlässig erfasst werden. Leider können die Heizkörper an heißen Sommertagen, insbesondere, wenn sie Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, auch derartige Temperaturen erreichen. Von diesem Umstand sind in der Regel alle Nutzer betroffen. Die Sommeranzeige stellt kein Fehlverhalten der Geräte dar und führt auch nicht zu einer fehlerhaften Abrechnung. Die für die Verbrauchserfassung eingesetzten Geräte sind europaweit einheitlich genormt und haben eine Zulassung. Alle derartigen Geräte arbeiten nach dem gleichen Messprinzip.

Weitere Informationen zu diesem Thema auch unter:

https://arge-heiwako.de/sommeranzeige-von-heizkostenverteilern-ohne-einfluss-auf-die-abrechnung-2/