Wenn ein Mieter unter dem Jahr auszieht, führt die Hausverwaltung bzw. der Vermieter oder Eigentümer zum Auszugsdatum eine Zwischenablesung durch. Die von dem Ableser ermittelten Zwischenablesewerte werden geprüft und gespeichert. Wir berücksichtigen die Werte am Ende der Abrechnungsperiode bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung. Der ausziehende und der einziehende Nutzer erhalten so eine separate Abrechnung entsprechend ihres Verbrauchs.