Seit 1981 gibt es  die Verordnung über die verbrauchsabhängige Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Nach jeder Energiekrise novelliert, gilt sie in der derzeitigen Version seit 2008 als rechtliche Grundlage und Regelwerk. In der Heizkostenverordnung ist geregelt, dass in zentral beheizten Mehrfamilienhäusern eine Abrechnung nach Verbrauch zu erfolgen hat und wie abzurechnen ist.