Es ist eine unterjährige Abrechnungsinformation nach § 6a Abs. 1 , ähnlich einer uVI, die aber auch monatliche Kosten enthält.
Sie ist nicht näher definiert. Der Gebäudeeigentümer hat grundsätzlich die Wahl zwischen der uAI und der uVI, d.h. der unterjährigen Verbrauchsinformation. Bei der uAI handelt es sich um eine Mitteilung und keine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung. Die unterjährige Verbrauchsinformation ist nach allgemeiner Einschätzung das aussagekräftigere und kosteneffizientere Informationsinstrument.