Welche Kostenarten in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung umlagefähig sind, regelt die Heizkostenverordnung in § 7 für Heizung und in § 8 für Warmwasser. Grundsätzlich sind das die aufgewendeten Energie- bzw. Brennstoffkosten, aber auch regelmäßig entstehende Nebenkosten, die beim Betrieb der Heizanlage entstehen. Typisch dafür sind Kosten des Betriebsstromes, Wartungskosten, Kosten der Immissionsmessung, Mietkosten für Erfassungsgeräte und Abrechnungskosten.