GEG – Update

Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) – Update 2024

Heizungsgesetz 2024: Das müssen Sie jetzt wissen

Das Jahr 2024 markiert eine signifikante Wende in der deutschen Energiepolitik, insbesondere für Vermieter. Das Inkrafttreten des neuen Heizungsgesetzes bedeutet eine wesentliche Aktualisierung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG). Diese Neuerung zielt darauf ab, die CO₂-Emissionen von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Für Vermieter bedeutet dies eine Anpassung und bietet gleichzeitig Chancen für nachhaltiges Wirtschaften.

Die 65%-Regel erklärt

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten Heizsysteme zu mindestens 65% durch erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme betrieben werden. Diese Regelung gilt technologieunabhängig, sodass Vermieter die Freiheit haben, aus verschiedenen Energiequellen zu wählen, darunter:

 

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Installation einer Wärmepumpe
  • Nutzung von Stromdirektheizung (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Einbau von Hybridheizungen
  • Einsatz von Solarthermie
  • Vorbereitung auf „H2-bereite“ Gasheizungen

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anforderung zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gilt. Bestehende Heizsysteme, die vor dem 19. April 2023 beauftragt und bis zum 18. Oktober 2024 installiert werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Übergangsfristen und Ausnahmen

Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten spezielle Übergangsfristen. Die 65%-Regel wird hier erst nach Vorlage eines Wärmeplans durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde verbindlich. Kommunen haben bis zum 30. Juni 2026, bzw. 2028 für kleinere Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, Zeit, diese Pläne zu erstellen.

Anschluss an Wärmenetze

Ein besonderer Vorteil ergibt sich für Vermieter, deren Immobilien an Fern- oder Nahwärmenetze angeschlossen sind: Sie erfüllen automatisch die 65%-Regel. Ein geplantes Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze wird die Grundlage für die zukünftige Energieversorgung schaffen.

Bestehende Heizsysteme und CO₂-Kosten

Vermieter, die weiterhin fossile Heizsysteme nutzen, können diese betreiben, bis eine Erneuerung notwendig wird. Allerdings müssen ab Januar 2023 anfallende CO₂-Steuern berücksichtigt werden, was finanzielle Auswirkungen hat.

CO₂-Abgabe für Vermieter: Mehr Klarheit mit dem CO₂-Kosten-Rechner

  • Klimafreundliches Verhalten fördern: Die Bundesregierung hat ambitionierte Klimaziele gesetzt, um den Klimawandel zu bekämpfen. Ein zentrales Instrument hierfür ist die CO₂-Steuer, die darauf abzielt, klimafreundliches Verhalten zu fördern.
  • Beteiligung der Vermieter an der CO₂-Steuer: Seit dem Jahr 2023 ist es für Vermieterinnen und Vermieter wichtig, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu beachten. Je nachdem, wie energieeffizient ein Gebäude ist, müssen sich die Eigentümer an der CO₂-Steuer beteiligen. Dies bedeutet, dass ineffiziente Gebäude höhere Kosten verursachen können.
  • Individuelle Prognose mit dem CO₂-Kosten-Rechner: Um Vermieterinnen und Vermietern bei der Einschätzung der anfallenden CO₂-Abgaben zu helfen, bieten wir unseren CO₂-Kosten-Rechner an. Mit diesem Tool können Sie eine individuelle Prognose für Ihre Liegenschaft erhalten. Erfahren Sie schnell und unkompliziert, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und planen Sie entsprechend voraus.

 

Verbrauchsabhängige Abrechnung bei Wärmepumpen: Änderungen ab 2024

  • Hintergrund und bisherige Regelung: Bislang waren Vermieterinnen und Vermieter nicht verpflichtet, die Heizkosten für Mieträume, die mit einer Wärmepumpe beheizt werden, verbrauchsabhängig abzurechnen. Diese Regelung, festgehalten in § 11 Abs.1 Nr. 3 a der Heizkostenverordnung (HeizKV), erfährt nun eine wesentliche Änderung.
  • Änderungen ab 2024: Ab dem 01.10.2024 wird eine Neuerung wirksam, die Vermieterinnen und Vermieter dazu anhält, bei der Versorgung mehrerer Wohnungen mit einer Wärmepumpe, individuelle Verbrauchszähler zu installieren. Für die Umsetzung dieser Maßnahme wird eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2025 von einem Jahr gewährt. Die anschließende Abrechnung der Heizkosten muss den Vorgaben der Heizkostenverordnung gemäß § 13-3 folgen.
  • Zweck und Vorteile der verbrauchsabhängigen Abrechnung: Die Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung zielt darauf ab, einen bewussteren Umgang mit Energie und Wasser zu fördern. Studien belegen, dass bereits die bloße Präsenz von Messgeräten zu durchschnittlichen Einsparungen von 20 % führen kann. Diese Praxis unterstützt nicht nur die Umweltschonung, sondern wirkt sich ebenfalls positiv auf die finanzielle Belastung der Mietenden aus.

 

Fördermöglichkeiten und Umlagefähigkeit

Das GEG ermöglicht es Vermietern, bis zu 10% der Kosten für die Umrüstung auf erneuerbare Heizsysteme auf die Jahresmiete umzulegen, vorausgesetzt, die Investition wird staatlich gefördert. Dies bietet eine finanzielle Erleichterung und fördert gleichzeitig den Umstieg auf nachhaltige Energiequellen.

Beratungspflicht vor Installation neuer Heizungen

Vor der Installation neuer Heizsysteme, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden, ist eine Beratung verpflichtend. Diese soll über potenzielle Kostenrisiken aufklären und Alternativen aufzeigen, um langfristig nachhaltige und kosteneffiziente Entscheidungen zu treffen.

Fazit

Das neue Heizungsgesetz stellt eine Herausforderung, aber auch eine Chance für Vermieter dar. Durch die frühzeitige Anpassung an die neuen Vorschriften können nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch der Grundstein für ein nachhaltigeres Immobilienmanagement gelegt werden. EAD unterstützt Sie gerne bei der Navigation durch diese neuen Regelungen und bietet umfassende Beratung und Lösungen, um Ihren Immobilienbestand zukunftsfähig zu machen.