EAD Kundeninformation – EnSikuMaV – Das Wichtigste kompakt zur Energieeinspar-Verordnung

Informationspflicht für Wohnungseigentümer:

 

Am 1. September 2022 trat für die Dauer von 6 Monaten die neue Energieeinspar-Verordnung unter der Bezeichnung, Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV zur Sicherung der Energieversorgung in Kraft. Immobilienbesitzer bzw. Verwalter müssen Wohnungsnutzer bis 31.10.2022 über den Energieverbrauch und die Energiekosten für Heizung und Warmwasser der letzten Abrechnungsperiode informieren. In der >> EAD Kundeninformation EnSikuMaV << erfahren Sie das Wichtigste hierzu alles kompakt

Die Informationspflicht und die Bereitstellung der Informationen stellt jedoch Wohnungseigentümer und Verwalter vor die Herausforderung, die von Gas- und Wärmelieferanten gelieferten Daten aufzubereiten und zu prognostizieren.

EAD bietet mit der digitalen Lösung „Informationspflicht Energieeinspar-Verordnung §9 EnSikuMaV“ für Wohnungseigentümer und Verwalter einen neuen Service an.

Die EAD Lösung spart damit Ihnen Zeit, reduziert Kosten, hilft Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Alle Fakten und notwendigen Schritte zur EnSikuMaV finden Sie hier kompakt im Überlick.

Haben Sie Fragen zur EAD Lösung, Energieeinspar-Verordnung §9 EnSikuMaV?

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