Es gibt keine festgelegte Ausnahmeregelung für Anlagen mit gemischter Ausstattung. Es gilt die uVI-Pflicht gemäß HeizkostenV § 6a Abs. 1 und 2. wenn die Ausstattung fernablesbar ist.

Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit ist im Einzelfall erforderlich. Spätestens ab 2027, wenn ausschließlich fernablesbare Geräte in den Nutzereinheiten vorhanden sein müssen, dürfte die Wirtschafltlichkeit erreicht sein.