Der Gebäudeeigenümer hat den Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser mitzuteilen. Dem Gebäudeeigentümer gleichgestellt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei Beauftragung einer Hausverwaltung wird diese Pflicht in der Regel auf die HV übertragen.
Gebäudeeigentümer bzw. Hausverwaltung kann einen Messdienst mit der Erstellung der uVI und ggfs. anderen Dienstleistungen beauftragen.